Vorsteuerabzug bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen
Bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen („non-performing loans“) besteht kein Vorsteuerabzug. Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hatte der Gerichtshofs der...
View ArticleErwerb eines Portfolios zahlungsgestörter Forderungen
Der Erwerb eines Portfolios zahlungsgestörter Forderungen stellt keine steuerbare Leistung des Forderungskäufers an den Verkäufer dar. Der Bundesfinanzhof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen,...
View ArticleMantelkauf, Forderungskauf – und der Gestaltungsmissbrauch
Der entgeltliche Erwerb einer Gesellschafterforderung und einer Forderung eines Dritten gegen die GmbH durch die Ehefrau eines hälftigen Anteilserwerbers im Rahmen eines sog. Mantelkaufs ist nicht...
View ArticleForderungskäufe – und die Frage der Gewerblichkeit
Nach § 15 Abs. 2 EStG erfordert ein Gewerbebetrieb eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen...
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